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Hierbei handelt es sich um Prothesen, die dazu dienen, die Grundfunktionen des Kauens und Sprechens zu erfüllen, die die Grundfunktionen von Zähnen sind, die aus verschiedenen Gründen verloren gegangen sind.
Festsitzende Prothesen; Hierbei handelt es sich um Präthesen, im Volksmund auch Brücken genannt, die durch Abstützen der verbleibenden Zähne des Patienten im Mund hergestellt werden und die der Patient nach der Befestigung mit Spezialklebern nicht selbst entfernen kann.
Totalprothesen; Dabei handelt es sich um eine Form der Prothese, die in Fällen eingesetzt wird, in denen der Patient keine Zähne mehr im Mund hat und eine Implantatbehandlung nicht durchgeführt werden kann. Die Totalprothese wird durch Kieferknochen und Weichteile gestützt. Dabei handelt es sich um Prothesen, im Volksmund auch Gaumen genannt, die der Patient auf Wunsch abnehmen und reinigen kann.
Teilprothesen; In Fällen, in denen der Patient einen großen Teil seiner Zähne verloren hat, ist dies die bevorzugte Behandlungsmethode, wenn eine Implantatbehandlung nicht durchgeführt werden kann. Teilprothesen sind Zahnprothesen, die nach Wunsch des Patienten herausgenommen und eingesetzt werden können.